Rechtsmittelbelehrung

Auf das Recht zur Protokolleinsicht wird verwiesen und auf die Möglichkeit, Rekurs zu erheben gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in Stimmrechtssachen binnen 5 Tagen und gegen gefasste Beschlüsse binnen 30 Tagen nach erfolgter Publikation. Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterlegene Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

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Reformierte Kirchgemeinde Rafz
Dorfstrasse 10
8197 Rafz
Tel043 433 53 16
E-Mailsekretariat@refkirche-rafz.ch

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